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LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Durchsuchung und Anforderungen an die Bestimmtheit des Durchsuchungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 103 § 105
Anforderungen an Inhalt und Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen einen Dritten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 01.04.2004 - 351 Gs 1349/04
- LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04
Papierfundstellen
- StV 2005, 261
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04
Dies setzt eine eigenverantwortliche richterliche Prüfung der strafprozessualen Eingriffsvoraussetzungen und eine umfassende Abwägung der Angemessenheit des Eingriffs im Kornernten Fall voraus (BverfG NJW 2001, 1121 ff [BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00] ) Es muss feststellbar sein, dass der Richter diese eigenverantwortlich geprüft und bejaht hat. - BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und …
Auszug aus LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04
(BverG NJW 2003, 2669). - OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00
Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme
Auszug aus LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04
Diese müssen, da die Durchsuchung ausdrücklich nur zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände zulässig ist, im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können, da nur dies zu einer angemessenen Begrenzung der Durchsuchung führt ( BVerf NJW 03 2668).Weiterhin müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchten Sachen steh in den durchsuchten Räumen befinden (BGH StV 2002, 63). - BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03
Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der …
Auszug aus LG Berlin, 03.01.2005 - 512 Qs 50/04
Diese müssen, da die Durchsuchung ausdrücklich nur zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände zulässig ist, im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können, da nur dies zu einer angemessenen Begrenzung der Durchsuchung führt ( BVerf NJW 03 2668).Weiterhin müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchten Sachen steh in den durchsuchten Räumen befinden (BGH StV 2002, 63).